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Gericht beendet Verfolgung von YPJ/YPG-Symbolen in Bayern – Niederlage für den Freistaat und das Bundesinnenministerium
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen YPJ-Freispruch des Amtsgerichtes München zurückgewiesen. Damit ist das Zeigen von YPJ/YPG-Fahnen auf Versammlungen und im Internet in Bayern erlaubt. Das Urteil dürfte bundesweite Wirkung haben.